— Seenfischerei Obere Havel eG
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Ab dem 01.09.2025 müssen alle, die das 14. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz nicht in M-V haben, eine Fischereiabgabe leisten, unabhängig von bereits gezahlten Abgaben in anderen Bundesländern. Die Abgabe 2025 beträgt 10,00 € und gilt für das Kalenderjahr und kann unter erlaubnis.angeln-mv.de oder bei den Ordnungsbehörden erworben werden.
